Wie Arbeiten Wir?
Die Anwaltskanzlei Güneş konzentriert sich auf die Bedürfnisse seiner Mandanten und bietet schnellste und befriedigende Lösungen, beachtet jedoch in der selben Zeit die Ehre des Berufes.
In diesem Umfang glauben wir, das der Beruf des Rechtsanwalts eine Art öffentlicher Dienst ist, die Verpflichtung der Geheimhaltung pflegt, bei allen möglichen Streitigkeiten auf dem Recht und die Gerechtigkeit besteht, um diese zu lösen. Nach diesem und nach den Rechtsanwaltsgesetzen richtet sich auch unsere Politik.
Zusammen mit unseren beratenden Rechtsanwälten werden mit unseren Mandanten oder Anwärtern als solcher, bestehend aus Körperschaften oder individuellen Personen, Gespräche und Versammlungen gehalten. Gemäss Resultat dieser Gespräche werden die notwendigen rechtlichen Prozeduren angewendet. Falls möglich, wird der Weg des Vergleichs gewählt. Falls die Sache bis in einen Prozess eingereicht wurde, wird sofort in Praxis übergangen, um Rechtsverlusten vorzubeugen.
Nachdem die eingetroffene Akte mittels Kanzleiinternen Versammlungen bewertet wurde, werden diese an den fachlich zuständigen Rechtsanwalt übergeben. Unsere Rechtsanwälte werden den schnellsten Lösungsweg anwenden, auch mit der Konsultation des Mandanten falls für notwendig erachtet. Mit der Bedingung, die Mandanten über den gesamten Prozess zu informieren, werden Unsere Anwälte die Aktenarbeiten von Anfang durchführen.
Die Anwaltskanzlei Güneş bestimmt sein Honorar, die Qualität der Arbeit gemäß der Empfehlung der Anwaltskammer von Antalya die als Honorartarif gilt. Dieser Tarif wird in Beachtung der Prinzipien des Rechtsanwaltberufes bestimmt. In diesem Umfang wird vor allem in der Geschäftsbeziehung mit Körperschaften ein Rechtvertrag abgeschlossen, wonach der entsprechende Beratungshonorar monatlich oder jährlich bezahlt werden kann. Außerdem kann bei der Rechtshilfe das Honorar auch auf Stundenbasis berechnet werden.
Bei einzelnen Gerichtverfahren die keine Dauerberatung erfordern, wird je nach Inhalt der Sache bestimmt und ein Teil des Honorars wird bei Anfang der Dienstleistung verlangt. Je nach Verlauf und Resultat des Verfahrens wird mit der Bedingung, vorher eine Vereinbarung getroffen zu haben, der restliche Honorar bezahlt.
Bezüglich den Akten deren Sache eine Vollzugsverfolgung benötigt, wird das Honorar über eine zu verhandelndes Verhältnis der gesamten Forderung bestimmt, mit der Bedingung das die Umkosten vom Mandanten zu tragen sind, woraufhin der Auftrag übernommen wird. Wenn die Akten vollständig sind und positive Ergebnisse erzielt wurden, wird über einen vorher verhandelten Prozentsatz ein Honorar festgelegt.
Bei der Lösung von Unstimmigkeiten auf internationaler Ebene, werden die Probleme mit der Zusammenarbeit unserer Partnerbüros im Ausland aus erster Hand angegangen, somit wird Zeit und Geld eingespart.
Außerdem können wir bei Bedarf neben unseren Rechtsanwälten ebenfalls Finanzberater, Akademiker und Übersetzungsbüros mit fachlichen Spezialisierungen für unsere Zwecke einsetzen und somit Ihnen einen qualitativen Dienst leisten.